1

§ 1 StrWG NRW

Geltungsbereich

1

Das Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Straßen.

2

Für Bundesfernstraßen gilt es nur, soweit diese ausdrücklich genannt sind.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

StrWG NRW

Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

NW Nordrhein-Westfalen
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