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Artikel 1 GFOBGerErStVtr BE BB

Bezeichnung, Sitz und Errichtungszeitpunkte, Siegel

(1)
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Es werden folgende gemeinsame Fachobergerichte errichtet:

1.

zum 1. Juli 2005 ein gemeinsames Oberverwaltungsgericht mit der Bezeichnung „Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg“ und Sitz in Berlin,

2.

zum 1. Juli 2005 ein gemeinsames Landessozialgericht  mit der Bezeichnung „Landessozialgericht Berlin-Brandenburg“ und Sitz in Potsdam,

3.

zum 1. Januar 2007 ein gemeinsames Finanzgericht mit der Bezeichnung „Finanzgericht Berlin-Brandenburg“ und Sitz in Cottbus,

4.

zum 1. Januar 2007 ein gemeinsames Landesarbeitsgericht mit der Bezeichnung „Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg“ und Sitz in Berlin.

2

Werden die Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit ganz oder teilweise vereinigt, bestehen die in Satz 1 genannten Gerichtssitze als Sitze entsprechender Fachsenate fort.

(2)

Ein gemeinsames Fachobergericht führt ein Siegel mit dem Berliner und dem Brandenburger Landeswappen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

GFOBGerErStVtr BE BB

Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg

BB Brandenburg
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