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§ 1 MarkenG

Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen

Nach diesem Gesetz werden geschützt:

1.

Marken,

2.

geschäftliche Bezeichnungen,

3.

geographische Herkunftsangaben.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

MarkenG

Markengesetz

DE Bund
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