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§ 1 LuftSiG

Zweck

Dieses Gesetz dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LuftSiG

Luftsicherheitsgesetz

DE Bund
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