1

§ 1 LPartG

Lebenspartnerschaft

1

Nach dem 30. September 2017 können Lebenspartnerschaften zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts nicht mehr begründet werden.

2

Dieses Gesetz gilt für

1.

vor dem 1. Oktober 2017 in der Bundesrepublik Deutschland begründete Lebenspartnerschaften und

2.

im Ausland begründete Lebenspartnerschaften, soweit auf sie deutsches Recht anwendbar ist.

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LPartG

Lebenspartnerschaftsgesetz

DE Bund
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