1

§ 1 KAG

Geltungsbereich

Dieses Gesetz gilt für Steuern, Gebühren und Beiträge, die von den Gemeinden und Landkreisen erhoben werden (Kommunalabgaben), soweit nicht eine besondere gesetzliche Regelung besteht.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

KAG

Kommunalabgabengesetz

BW Baden-Württemberg
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.