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§ 1 HessAGVwGO

Sitz und Bezirk der Gerichte

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Das Oberverwaltungsgericht führt die Bezeichnung "Hessischer Verwaltungsgerichtshof".

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Es hat seinen Sitz in Kassel.

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Verwaltungsgerichte bestehen

1.

in Darmstadt für die Städte Darmstadt und Offenbach am Main sowie die Landkreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Odenwaldkreis und Offenbach,

2.

in Frankfurt am Main für die Städte Frankfurt am Main und Hanau sowie die Landkreise Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis und Main-Taunus-Kreis,

3.

in Gießen für die Landkreise Gießen, Lahn-Dill-Kreis, Marburg-Biedenkopf, Vogelsbergkreis und Wetteraukreis,

4.

in Kassel für die Stadt Kassel sowie die Landkreise Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Kassel, Schwalm-Eder-Kreis, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner-Kreis,

5.

in Wiesbaden für die Stadt Wiesbaden sowie die Landkreise Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus-Kreis.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

HessAGVwGO

Hessisches Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung

HE Hessen
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