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§ 1 GewStDV

Stehender Gewerbebetrieb

Stehender Gewerbebetrieb ist jeder Gewerbebetrieb, der kein Reisegewerbebetrieb im Sinne des § 35a Abs. 2 des Gesetzes ist.

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GewStDV

Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

DE Bund
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