Am 1. Januar 2024 wird im Gerichtsbezirk des Kammergerichts ein weiteres Landgericht errichtet, welches seinen Sitz im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Mitte hat.
Es führt die Bezeichnung „Landgericht Berlin II“.
Das bisherige Landgericht Berlin besteht unter der Bezeichnung „Landgericht Berlin I“ fort.
Das Gericht hat seinen Sitz im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Tiergarten.
Der Gerichtsbezirk des Landgerichts Berlin I wird durch den Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Tiergarten gebildet und der Gerichtsbezirk des Landgerichts Berlin II wird durch alle übrigen gemäß § 3 Absatz 1 des Justizgesetzes Berlin vom 22. Januar 2021 (GVBl. S. 75), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (GVBl. S. 719; 2023 S. 4) geändert worden ist, im Land Berlin geschaffenen Amtsgerichtsbezirke gebildet.
Das Landgericht Berlin I und das Landgericht Berlin II haben jeweils mindestens 100 zugewiesene Richterstellen.