Die Bildung von Vereinen ist frei (Vereinsfreiheit).
(2)
Gegen Vereine, die die Vereinsfreiheit mißbrauchen, kann zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nur nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschritten werden.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
VereinsG
Vereinsgesetz
Bund
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.