1

§ 1 GO NRW

Wesen der Gemeinden

(1)
1

Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues.

2

Sie fördern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe.

3

Sie handeln zugleich in Verantwortung für die zukünftigen Generationen.

(2)

Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

GO NRW

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Bekanntmachung der Neufassung

NW Nordrhein-Westfalen
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