Ausländerbehörden nach § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes sind
für die Freie Hansestadt Bremen der Senator für Inneres und Sport nach Maßgabe des § 3,
für die Stadtgemeinde Bremen das Migrationsamt und
für die Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven.