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§ 1 BbgNiRSchG

Zweck des Gesetzes

Zweck dieses Gesetzes ist die Wahrung und Stärkung des Schutzes von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern vor den durch passives Rauchen bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BbgNiRSchG

Brandenburgisches Nichtrauchendenschutzgesetz

BB Brandenburg
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