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§ 1 TzBfG

Zielsetzung

Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmern zu verhindern.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

TzBfG

Teilzeit- und Befristungsgesetz

DE Bund
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