1

§ 1 AktG

Wesen der Aktiengesellschaft

(1)
1

Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.

2

Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen.

(2)

Die Aktiengesellschaft hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital.

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AktG

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DE Bund
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