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§ 1 AdVermiG

Adoptionsvermittlung

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Adoptionsvermittlung ist das Zusammenführen von Kindern unter 18 Jahren und Personen, die ein Kind adoptieren wollen (Adoptionsbewerber), mit dem Ziel der Adoption.

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Adoptionsvermittlung ist auch der Nachweis der Gelegenheit, ein Kind zu adoptieren oder adoptieren zu lassen, und zwar auch dann, wenn das Kind noch nicht geboren oder noch nicht gezeugt ist.

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Die Ersatzmuttervermittlung gilt nicht als Adoptionsvermittlung.

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AdVermiG

Adoptionsvermittlungsgesetz

DE Bund
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