1Über den Antrag des Ministerpräsidenten, ihm das Vertrauen auszusprechen, darf frühestens am dritten Tag nach Schluß der Aussprache und muß spätestens am zehnten Tag, nachdem er eingebracht ist, abgestimmt werden. 2Der Antrag ist abgelehnt, wenn er nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Landtags findet.