1. 74

Artikel 74 Verf TH

1Über den Antrag des Ministerpräsidenten, ihm das Vertrauen auszusprechen, darf frühestens am dritten Tag nach Schluß der Aussprache und muß spätestens am zehnten Tag, nachdem er eingebracht ist, abgestimmt werden. 2Der Antrag ist abgelehnt, wenn er nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Landtags findet.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

Verf TH – Verfassung des Freistaats Thüringen Vom 25. Oktober 1993 – TH

Wir benutzen Cookies.
Neben unseren essenziellen Cookies benutzen wir auch Tracking-Cookies, um Statistiken zu erheben. Ein Klick auf „Alle Cookies erlauben“ erlaubt uns diese Datenverarbeitung sowie die Weitergabe an Drittanbieter gemäß unserer Datenschutzerklärung. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt „Cookies“ ändern.