Jeder Bürger hat das Recht, Vereinigungen zu bilden.
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Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
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Verf TH
Verfassung des Freistaats Thüringen
Thüringen
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