55

§ 55 ThürVwZVG

Einschränkung von Grundrechten

Aufgrund des Zweiten Teils dieses Gesetzes werden eingeschränkt:

1.
2.
3.
4.

das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen).

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürVwZVG

Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz

TH Thüringen
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