Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils auch für Personen, die mit der Angabe „divers“ oder ohne eine Angabe des Geschlechts in das Geburtenregister eingetragen sind.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
ThürVwVfG
Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz
Thüringen
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.