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§ 1 ThürVerfGHG

Stellung und Sitz des Gerichts

(1)

Der Verfassungsgerichtshof ist ein allen anderen Verfassungsorganen gegenüber selbständiges und unabhängiges Gericht des Landes.

(2)

Der Verfassungsgerichtshof hat seinen Sitz in Weimar.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürVerfGHG

Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz

TH Thüringen
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