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§ 59 ThürSchStG – Übergangsvorschrift zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Schiedsstellengesetzes

In Schlichtungsverfahren, in denen der Antrag auf Durchführung eines solchen vor dem 1. Juni 2022 bei der Schlichtungsstelle eingegangen ist, ist § 50 in der am 31. Mai 2022 geltenden Fassung anzuwenden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürSchStG – Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Thüringer Schiedsstellengesetz - ThürSchStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 1996 – TH

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