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§ 39 ThürKWG

Einschränkung von Grundrechten

Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten (Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) in § 24 Abs. 3 eingeschränkt.

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ThürKWG

Thüringer Kommunalwahlgesetz

TH Thüringen
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