Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten (Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen) in § 24 Abs. 3 eingeschränkt.
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ThürKWG – Thüringer Gesetz über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (Thüringer Kommunalwahlgesetz - ThürKWG) Vom 16. August 1993 – TH
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