1. 21 c

§ 21 c ThürKAG – Gleichstellungsbestimmung

Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils für alle Geschlechter.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürKAG – Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 – TH

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