4

§ 4 ThürErmStA

1

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

2

Gleichzeitig tritt die Thüringer Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft vom 12. Juni 1996 (GVBl. S. 110), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 25. Oktober 2011 (GVBl. S. 273), außer Kraft.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürErmStA

Thüringer Verordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft

TH Thüringen
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