1. 50

§ 50 ThürEG – Gleichstellungsbestimmung

Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils für alle Geschlechter.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ThürEG – Thüringer Enteignungsgesetz (ThürEG) Vom 23. März 1994 – TH

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