1. 18

§ 18 GastG LSA – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1)1Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Gaststättenverordnung vom 15. Oktober 1994 (GVBl. LSA S. 975), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 2. Februar 2011 (GVBl. LSA S. 58, 59), außer Kraft.

(2)Die Verordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten vom 21. Oktober 1991 (GVBl. LSA S. 375), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288, 341), tritt am 31. Dezember 2014 außer Kraft.

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GastG LSA – Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (GastG LSA) Vom 7. August 2014 – ST

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