Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
das Wappen oder die Dienstflagge einer Gemeinde oder
das Wappen eines Landkreises
benutzt.
Den in Absatz 1 genannten Wappen und Dienstflaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.