Öffentliche sportliche Veranstaltungen sind verboten
am Karfreitag, am Allerheiligentag und am Totensonntag,
am Allerseelentag und am Buß- und Bettag jeweils bis 11.00 Uhr und
am Tag vor dem 1. Weihnachtstag (Heiliger Abend) ab 14.00 Uhr.