Die Polizei ist eine Einrichtung des.
Landes.
Behörden der Polizei sind
das Innenministerium einschließlich der zugeordneten Ämter Landespolizeiamt (§ 2) und Landeskriminalamt (§ 3),
die Polizeidirektionen (§ 4) und
die Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei .Schleswig-Holstein (§ 5).