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§ 11 LVwG

Behörden der Gemeinden, Kreise und Ämter

Behörden der Gemeinden, Kreise und Ämter sind ihre durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes gebildeten Organe, die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben.

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LVwG

Landesverwaltungsgesetz

SH Schleswig-Holstein
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