Allgemeine Ordnungsbehörden sind
die örtlichen Ordnungsbehörden,
die Kreisordnungsbehörden und
die Landesordnungsbehörde.
Sonderordnungsbehörden sind alle übrigen Ordnungsbehörden; sie bleiben in ihrer Organisation, ihren Zuständigkeiten und ihren Befugnissen unberührt.