Die Polizei kann eine Sache sicherstellen,
- 1.
um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,
- 2.
um den Eigentümer oder den rechtmäßigen
Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu
schützen,
- 3.
wenn sie von einer Person mitgeführt wird,
die nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten wird, und
die Sache verwendet werden kann, um- a)
- sich zu töten oder zu verletzen,
- b)
- Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen,
- c)
- fremde Sachen zu beschädigen oder
- d)
- die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern.