14

§ 14 KomHVO NRW

Verfügungsmittel

1

Verfügungsmittel der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten sind im Haushaltsplan gesondert zu veranschlagen.

2

Die verfügbaren Mittel dürfen nicht überschritten werden, sind nicht übertragbar und nicht deckungsfähig.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

KomHVO NRW

Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen

NW Nordrhein-Westfalen
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