21

§ 21 GO NRW

Einwohner und Bürger

(1)

Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt.

(2)

Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

GO NRW

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Bekanntmachung der Neufassung

NW Nordrhein-Westfalen
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