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21
§ 21 GO NRW
Einwohner und Bürger
(1)
Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt.
(2)
Bürger ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
GO NRW
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Bekanntmachung der Neufassung
Nordrhein-Westfalen
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