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§ 9 AbfZustVO M-V

Übertragener Wirkungskreis

Die sich aus den in den §§ 4 und 5 festgelegten kommunalen Behördenzuständigkeiten ergebenden Aufgaben werden von den kommunalen Körperschaften im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

AbfZustVO M-V

Abfall-Zuständigkeitsverordnung

MV Mecklenburg-Vorpommern
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