Die Bürger der Gemeinde nehmen durch die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters sowie durch Bürgerentscheide an der Verwaltung der Gemeinde teil.
(2)
Für das Wahlverfahren gelten die Bestimmungen des Hessischen Kommunalwahlgesetzes.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
HGO
Hessische Gemeindeordnung
Hessen
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.