1

§ 1 HGO

Wesen und Rechtsstellung der Gemeinde

(1)
1

Die Gemeinde ist die Grundlage des demokratischen Staates.

2

Sie fördert das Wohl ihrer Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe.

(2)

Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften.

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HGO

Hessische Gemeindeordnung

HE Hessen
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