5

§ 5 StaRUG

Gliederung des Restrukturierungsplans

1

Der Restrukturierungsplan besteht aus einem darstellenden und einem gestaltenden Teil.

2

Er enthält mindestens die nach der Anlage zu diesem Gesetz erforderlichen Angaben.

3

Dem Restrukturierungsplan sind die nach den §§ 14 und 15 erforderlichen Anlagen beizufügen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

StaRUG

Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz

DE Bund
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