(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1105 - 1114)
Durchführung und Gegenstand der Hauptuntersuchung Bei der Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) hat der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (im Folgenden als aaSoP bezeichnet) oder der von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation betraute Prüfingenieur (im Folgenden als PI bezeichnet) die Einhaltung
oder, soweit solche nicht vorliegen,
zu überprüfen. Zusätzlich müssen bei der Durchführung der HU Prüfhinweise befolgt werden, die vom „Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Absatz 3 und § 29 StVZO“ (AKE) erarbeitet, bereitgestellt und den betroffenen Fahrzeugherstellern oder -importeuren mitgeteilt wurden. Die Durchführung der HU erstreckt sich auf das Fahrzeug mit den unter den Nummern 6.1 bis 6.10 aufgeführten Bauteilen und Systemen. Bei Fahrzeugen mit eigener Bremsanlage hat die HU zum Beginn zur Konditionierung und Prüfung der Fahrzeuge eine kurze Fahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h zu beinhalten.
der für diese Untersuchung geltenden Vorschriften des § 29 und der Anlage VIII dieser Verordnung sowie der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr vom 21. Juni 1975 (BGBl. I S. 1573), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822) geändert worden ist, sowie
der dazu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinien
diesbezüglicher Vorgaben nach Nummer 2 der Anlage VIIIe für die Pflicht- und Ergänzungsuntersuchungen
Umfang der Hauptuntersuchung Die Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1
die Hauptuntersuchung mindestens die unter den Nummer 6.1 bis 6.10 vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen umfassen. Wurde die Untersuchung
des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII oder
der Gasanlagen im Antriebssystem nach Nummer 3.1.1.2 der Anlage VIII jeweils als eigenständiger Teil durchgeführt, verringert sich für den aaSoP oder PI der Umfang der von ihm durchzuführenden Pflichtuntersuchungen um diese eigenständigen Teile,
der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate. Dies gilt in gleicher Weise, wenn unzulässige technische Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen vermutet werden,
an einem Fahrzeug, für das eine vorgeschriebene Sicherheitsprüfung (SP) nicht nachgewiesen werden kann, zusätzlich eine SP durchgeführt werden. Der Umfang der HU mindert sich dabei um die Prüfpunkte der zusätzlich durchgeführten SP. In diesem Fall ist vom aaSoP oder PI zusätzlich das Prüfprotokoll über die SP zu erstellen. Die Vorschriften der Nummer 3.2.2 der Anlage VIII gelten entsprechend.
Beurteilung der bei Hauptuntersuchungen festgestellten Mängel und deren Weitergabe
Werden bei HU an Fahrzeugen Mängel nach Nummer 3.1.4 der Anlage VIII festgestellt, sind diese vom aaSoP oder PI zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil nach Maßgabe von Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt wurde. Die Beurteilung und die Zuordnung der Mängel müssen nach der hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie vorgenommen werden. Die Anwendung der Richtlinie einschließlich der ordnungsgemäßen Beurteilung der Fahrzeuge durch die aaSoP/PI haben die Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen sicherzustellen.
Die bei den HU festgestellten Mängel und/oder festgestellte Ausbauten von sicherheits- oder umweltrelevanten Fahrzeugeinrichtungen sowie Rückrüstungen oder Hochrüstungen der Fahrzeuge bezogen auf einen zum Zeitpunkt des erstmals in den Verkehr kommenden Vorschriftenstandes sind von den Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen der Zentralen Stelle nach Anlage VIIIe und einer hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie mindestens halbjährlich zu melden.
Untersuchungskriterien Das Fahrzeug ist hinsichtlich der Ausführung, des Zustandes, der Funktion und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme zu untersuchen.
Die Untersuchung der Ausführung hat visuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf
eine vorgegebene Gestaltung,
eine vorgegebene Anbringung/Anzahl,
eine vorgegebene Schaltung (Verbauprüfung),
eine erforderliche Kennzeichnung (Identifizierung)
zu erfolgen.
Die Untersuchung des Zustandes hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf
Beschädigung, Korrosion und Alterung,
übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel,
sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage und Verlegung,
Freigängigkeit und Leichtgängigkeit
zu erfolgen.
Die Untersuchung der Funktion hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – zu erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob nach der Betätigung von Pedalen, Hebeln, Schaltern oder sonstigen Bedienungseinrichtungen, die einen Vorgang auslösen, dieser Vorgang zeitlich und funktionell richtig abläuft.
Die Untersuchung der Wirkung ist eine messtechnische Untersuchung – die auch Rechenvorgänge impliziert – eines Bauteils oder Systems auf Einhalten oder Erreichen von vorgegebenen Grenzwerten; sie kann auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle erfolgen.
Anforderungen an die Durchführung der Untersuchung Die Durchführung der Untersuchung hat zerstörungsfrei und ohne Ausbau von Fahrzeugeinrichtungen und -teilen zu erfolgen. Bei Untersuchungen über die elektronische Fahrzeugschnittstelle ist sicherzustellen, dass
und
werden können.
keine der im elektronischen Ergebnisspeicher abgelegten Einträge geändert oder gelöscht,
keine neuen Einträge im elektronischen Ergebnisspeicher vorgenommen,
die implementierten Diagnosefunktionen nicht beeinträchtigt
keine sonstigen negativen Beeinträchtigungen der Fahrzeuge oder Fahrzeugeinrichtungen durch die Untersuchung vorgenommen
Untersuchung
Untersuchungspunkt (Bauteil, System) | Untersuchungskriterium | |
Pflichtuntersuchungen | Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele) | |
Bremsanlage
Gesamtanlage | ● ● ● ● ● ● ● | Einhaltung von Vorgaben Betriebsbremswirkung Feststellbremswirkung Gleichmäßigkeit Funktion der Dauerbrems- anlage Auffälligkeiten Abstufbarkeit/Zeitverhalten Auffälligkeiten Löseverhalten | ● ● ● | Hilfsbremswirkung Funktion des automatischen Blockierverhinderers Dichtheit |
Einrichtungen zur Energiebeschaffung | ● | Füllzeit Auffälligkeiten |
Untersuchungspunkt (Bauteil, System) | Untersuchungskriterium | |||
|---|---|---|---|---|
Pflichtuntersuchungen | Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele) | |||
Einrichtungen zur Energiebevorratung | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Funktion der Entwässerungseinrichtung | ● ● | Zustand Ausführung |
Betätigungs- und Übertragungseinrichtungen | ● | Zustand Auffälligkeiten | ● | Zustand |
Auflaufeinrichtung | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Funktion | ● ● | Zustand Ausführung |
Steuer- und Regeleinrichtungen (Ventile) | ● ● ● ● ● ● | Zustand Auffälligkeiten bei Druckluftbremsanlagen: Einstellung und Funktion des automatisch lastabhängigen Bremskraftreglers Funktion der Abreißsicherung Funktion der selbsttätigen Bremsung Funktion des Löseventils am Anhänger Funktion der Drucksicherung (bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen) | ● ● ● ● | Zustand Ausführung Funktion des Bremskraftverstärkers Funktion der Drucksicherung |
Radbremse/Zuspanneinrichtung | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Funktion | ● ● ● ● | Zustand Funktion der Nachstelleinrichtung Einstellung Ausführung |
Prüfeinrichtungen und Prüfanschlüsse | ● | Zustand Auffälligkeiten | ● | Zustand |
Kontroll- und Warneinrichtungen | ● | Funktion | ||
Lenkanlage
Gesamtanlage | ● | Einhaltung von Vorgaben | ||
Betätigungseinrichtungen | ● ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung Zulässigkeit Funktion der Lenkanlage | ● ● | Zustand Lenkkräfte Auffälligkeit, Zulässigkeit |
Übertragungseinrichtungen | ● | Zustand Auffälligkeiten | ● ● | Zustand Einstellung |
Lenkhilfe | ● | Funktion | ● ● | Zustand Dichtheit |
Lenkungsdämpfer | ● | Zustand |
Sichtverhältnisse
Gesamtsystem | ● | Einhaltung von Vorgaben | ||
Scheiben | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Beeinträchtigung des Sichtfeldes | ● ● | Zustand Ausführung Zulässigkeit |
Untersuchungspunkt (Bauteil, System) | Untersuchungskriterium | |||
|---|---|---|---|---|
Pflichtuntersuchungen | Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele) | |||
Rückspiegel | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl Zulässigkeit | ● ● | Zustand Beeinträchtigung der Sicht |
Scheibenwischer | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Funktion | ● | Zustand |
Scheibenwaschanlage | ● | Funktion | ||
Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage
Gesamtsystem | ● | Einhaltung von Vorgaben |
Aktive lichttechnische Einrichtungen
Scheinwerfer und Leuchten | ● ● ● ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung Zulässigkeit Anzahl Zulässigkeit Funktion Einstellung der Scheinwerfer | ● ● ● ● | Zustand Prüfzeichen Blinkfrequenz von Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage Anbaumaße und Sichtwinkel Zulässigkeit |
Passive lichttechnische Einrichtungen
Rückstrahler und retroreflektierende Einrichtungen | ● ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung Zulässigkeit Anzahl Zulässigkeit | ● ● ● | Zustand Prüfzeichen Anbaumaße und Sichtwinkel Zulässigkeit |
Andere Teile der elektrischen Anlage
elektrische Leitungen | ● | Zustand Auffälligkeiten | ● ● | Zustand Verlegung, Absicherung |
Batterien | ● | Zustand Auffälligkeiten | ● | Zustand |
elektrische Verbindungs- einrichtungen | ● ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung Zulässigkeit Anzahl Zulässigkeit | ● ● | Zustand Funktion (Kontaktbelegung) |
Kontroll- und Warneinrichtungen | ● | Funktion | ||
andere Teile | ● | Zustand Auffälligkeiten | ● | Zustand |
Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
Gesamtsystem | ● | Einhaltung von Vorgaben | ||
Achsen | ● | Zustand Auffälligkeiten | ● ● | Zustand Art und Qualität der Reparaturausführung |
Untersuchungspunkt (Bauteil, System) | Untersuchungskriterium | |||
|---|---|---|---|---|
Pflichtuntersuchungen | Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele) | |||
Aufhängung | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung Zulässigkeit (Kraftrad) | ● | Zustand |
Federn, Stabilisator | ● | Zustand Auffälligkeiten | ● ● | Zustand Ausführung Zulässigkeit |
pneumatische und hydro- pneumatische Federung | ● | Zustand Auffälligkeiten | ● ● | Zustand Funktion und Einstellung der Ventile |
Schwingungsdämpfer/ Achsdämpfung | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung Zulässigkeit | ● | Zustand |
Räder | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung Zulässigkeit | ● | Zustand |
Reifen | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung Zulässigkeit | ● | Zustand |
Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile
Gesamtsystem | ● | Einhaltung von Vorgaben | ||
Rahmen/tragende Teile | ● | Zustand Auffälligkeiten | ● | Zustand |
Aufbau | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung Zulässigkeit/Befestigung | ● | Zustand |
Unterfahrschutz/seitliche Schutzvorrichtung | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung Zulässigkeit | ● | Zustand |
mechanische Verbindungs- einrichtungen | ● | Zustand Auffälligkeiten | ● ● ● | Zustand Ausführung Zulässigkeit Funktion |
Stützeinrichtungen | ● | Zustand Auffälligkeiten | ● ● | Zustand Funktion |
Reserveradhalterung | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung Zulässigkeit | ● ● | Zustand Funktion |
Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle) | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung | ● ● ● | Zustand Prüf- bzw. Austauschfristen Funktion |
Kraftradverkleidung | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung Zulässigkeit | ● | Zustand |
Untersuchungspunkt (Bauteil, System) | Untersuchungskriterium | |||
|---|---|---|---|---|
Pflichtuntersuchungen | Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele) | |||
andere Teile | ● | Zustand Auffälligkeiten | ● ● | Zustand Ausführung Zulässigkeit |
Antrieb | ● | Zustand Auffälligkeiten | ● | Zustand |
Sonstige Ausstattungen
Ausstattungen für aktive und passive Sicherheit
Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme | ● ● ● | Einhaltung von Vorgaben Zustand Auffälligkeiten Anzahl, Anbringung Zulässigkeit | ● ● | Ausführung Zulässigkeit Funktion |
Airbag | ● | Einhaltung von Vorgaben | ● | Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Austauschfrist |
Überrollschutz | ● | Einhaltung von Vorgaben | ||
fahrdynamische Systeme mit Eingriff in die Brems-/Lenkanlage | ● | Einhaltung von Vorgaben | ||
sonstige Ausstattungen | ● | Einhaltung von Vorgaben |
Weitere Ausstattungen
Sicherung gegen unbefugte Benutzung/Diebstahlsicherung/Alarmanlage | ● ● | Ausführung Zulässigkeit Funktion | ● | Zustand |
Unterlegkeile | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl, Anbringung Zulässigkeit | ● | Zustand |
Einrichtungen für Schallzeichen | ● ● | Ausführung Zulässigkeit Funktion | ● | Zustand |
Warndreieck/Warnleuchte/Warnweste, Verbandskasten | ● | Ausführung Zulässigkeit | ● | Zustand |
Geschwindigkeitsmessgerät | ● ● | Ausführung Zulässigkeit Funktion | ● | Genauigkeit |
Fahrtschreiber/Kontrollgerät | ● ● | Vorhandensein von Einbauschild und Verplombung Einhaltung der Prüffrist | ● ● | Zustand Funktion |
Geschwindigkeitsbegrenzer | ● ● ● ● | Einhaltung von Vorgaben Ausführung, Einbau Zulässigkeit Vorhandensein von Prüfbescheinigung bzw. Verplombung Funktion, falls durchführbar | ● ● ● | Zustand Manipulationssicherheit Funktion |
Untersuchungspunkt (Bauteil, System) | Untersuchungskriterium | |||
|---|---|---|---|---|
Pflichtuntersuchungen | Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele) | |||
Geschwindigkeitsschild(er) | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl, Anbringung Zulässigkeit | ● | Zustand |
weitere sicherheits- relevante Ausstattungen | ● | Einhaltung von Vorgaben | ||
Umweltbelastung
Geräusche
Fahrzeuge allgemein
Schalldämpferanlage | ● ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung Zulässigkeit Geräuschentwicklung Auffälligkeiten | ● ● | Zustand Messung Standgeräusch |
Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung | ● | Geräuschentwicklung Auffälligkeiten | ● ● | Zustand Messung Fahrgeräusch |
Krafträder
Schalldämpferanlage | ● ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung Zulässigkeit, Kennzeichnung der Auspuffanlage Geräuschentwicklung Auffälligkeiten | ● ● ● | Zustand Messung Standgeräusch bei nicht nachgewiesener Zulässigkeit Messung Standgeräusch |
Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung | ● | Geräuschentwicklung Auffälligkeiten | ● ● | Zustand Messung Fahrgeräusch |
Abgase
Kraftfahrzeuge ohne On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b)
schadstoffrelevante Bauteile/ Abgasanlage | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung Zulässigkeit | ||
Abgasreinigungssystem | ● | Abgasverhalten Zulässigkeit |
Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe a)
schadstoffrelevante Bauteile/ Abgasanlage | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung Zulässigkeit |
Untersuchungspunkt (Bauteil, System) | Untersuchungskriterium | |||
|---|---|---|---|---|
Pflichtuntersuchungen | Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele) | |||
Motormanagement-/ Abgasreinigungssysteme | ● ● | Abgasverhalten Zulässigkeit OBD-Daten (Modus 01) Zulässigkeit | ● | OBD-Fehlercodes (Modus 03) Zulässigkeit |
Elektromagnetische Verträglichkeit
Zündanlage/andere elektrische und elektronische Einrichtungen | ● | Zustand Auffälligkeiten |
Verlust von Flüssigkeiten
Motor/Antrieb/Lenkanlage/Tank/Kraftstoffleitungen/Bremsanlage/Klimaanlage/Batterie | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung Zulässigkeit | ● ● | Zustand Dichtheit |
Gasanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen
gesamte Gasanlage | ● ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung Zulässigkeit Dichtheit | ● ● | Zustand Kennzeichnungen der Bauteile |
Wasserstoffanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen
gesamte Wasserstoffanlage | ● | Einhaltung von Vorgaben |
Elektrischer Antrieb von Kraftfahrzeugen
gesamter elektrischer Antrieb | ● | Einhaltung von Vorgaben |
Hybridantrieb von Kraftfahrzeugen
gesamter Antrieb | ● | Einhaltung von Vorgaben |
Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind
einzelne Systeme | ● | Einhaltung von Vorgaben |
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen
Gesamtsystem | ● | Einhaltung von Vorgaben | ||
Ein-, Aus- und Notausstiege | ● ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl Zulässigkeit Funktion der Reversiereinrichtung | ● ● | Zustand Funktion |
Hebeeinrichtungen/Hublifte, fremdkraftbetätigte Rampen | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Funktion | ● ● | Zustand Funktion |
Untersuchungspunkt (Bauteil, System) | Untersuchungskriterium | |||
|---|---|---|---|---|
Pflichtuntersuchungen | Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele) | |||
Bodenbelag und Trittstufen | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung | ● | Zustand |
Platz für Fahrer und Begleit- personal | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung | ● | Zustand |
Sitz-/Steh-/Liegeplätze, Durchgänge | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl Zulässigkeit | ● ● | Zustand Übereinstimmung mit Angaben auf Schild |
Festhalteeinrichtungen, Rückhalteeinrichtungen | ● ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl, Anbringung Zulässigkeit Funktion | ● | Ausführung Zulässigkeit |
Fahrgastverständigungssystem | ● | Funktion | ● | Zustand |
Innenbeleuchtung | ● | Funktion | ● | Zustand |
Ziel-/Streckenschild, Liniennummer | ● | Ausführung | ● ● | Funktion der Beleuchtungs- einrichtung Zustand |
Unternehmeranschrift | ● | Ausführung | ||
Feuerlöscher | ● | Einhaltung der Prüffrist | ● | Zustand |
Brand-/Rauchmelder | ● | Funktion | ● | Zustand |
Verbandkästen einschließlich Inhalt und Unterbringung | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung | ● | Zustand |
Taxi
Gesamtsystem | ● | Einhaltung von Vorgaben | ||
Taxischild/Beleuchtungseinrichtung | ● | Ausführung | ● ● | Zustand Funktion |
Fahrzeugfarbe | ● | Ausführung Zulässigkeit | ||
Unternehmeranschrift | ● | Ausführung | ||
Fahrpreisanzeiger | ● ● | Ausführung Verplombung | ● | Zustand |
Alarmeinrichtung | ● ● | Ausführung Zulässigkeit Funktion | ● | Zustand |
Krankenkraftwagen
Kennzeichnung | ● | Ausführung, Anbringung Zulässigkeit | ● | Zustand |
Inneneinrichtung | ● | Ausführung | ● | Zustand |
Untersuchungspunkt (Bauteil, System) | Untersuchungskriterium | |
Pflichtuntersuchungen | Ergänzungsuntersuchungen (Beispiele) | |
Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs
Fahrzeug-Identifizierungsnummer | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung – Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten | ● | Zustand |
Fabrikschild | ● | Ausführung, Anbringung Zulässigkeit | ● | Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten |
Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG | ● ● | Zustand Auffälligkeiten Ausführung Auffälligkeiten | ● | Übereinstimmung mit den tatsächlichen Maßen |
amtliches Kennzeichen (vorne und hinten) | ● ● | Zustand Ausführung | ||
Fahrzeugdokumente | ● | Übereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen |
Anlage VIIIa: Zur Anwendung vgl. § 72 Abs. 2 Nr. 8