Anlage VIIIa

Anlage VIIIa StVZO

(§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2)Durchführung der Hauptuntersuchung

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1105 - 1114)

1

Durchführung und Gegenstand der Hauptuntersuchung Bei der Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) hat der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (im Folgenden als aaSoP bezeichnet) oder der von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation betraute Prüfingenieur (im Folgenden als PI bezeichnet) die Einhaltung

oder, soweit solche nicht vorliegen,

zu überprüfen. Zusätzlich müssen bei der Durchführung der HU Prüfhinweise befolgt werden, die vom „Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Absatz 3 und § 29 StVZO“ (AKE) erarbeitet, bereitgestellt und den betroffenen Fahrzeugherstellern oder -importeuren mitgeteilt wurden. Die Durchführung der HU erstreckt sich auf das Fahrzeug mit den unter den Nummern 6.1 bis 6.10 aufgeführten Bauteilen und Systemen. Bei Fahrzeugen mit eigener Bremsanlage hat die HU zum Beginn zur Konditionierung und Prüfung der Fahrzeuge eine kurze Fahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h zu beinhalten.

1.

der für diese Untersuchung geltenden Vorschriften des § 29 und der Anlage VIII dieser Verordnung sowie der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr vom 21. Juni 1975 (BGBl. I S. 1573), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822) geändert worden ist, sowie

2.

der dazu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinien

3.

diesbezüglicher Vorgaben nach Nummer 2 der Anlage VIIIe für die Pflicht- und Ergänzungsuntersuchungen

2

Umfang der Hauptuntersuchung Die Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1

2.1

die Hauptuntersuchung mindestens die unter den Nummer 6.1 bis 6.10 vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen umfassen. Wurde die Untersuchung

2.1.1

des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII oder

2.1.2

der Gasanlagen im Antriebssystem nach Nummer 3.1.1.2 der Anlage VIII jeweils als eigenständiger Teil durchgeführt, verringert sich für den aaSoP oder PI der Umfang der von ihm durchzuführenden Pflichtuntersuchungen um diese eigenständigen Teile,

2.2

der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate. Dies gilt in gleicher Weise, wenn unzulässige technische Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen vermutet werden,

2.3

an einem Fahrzeug, für das eine vorgeschriebene Sicherheitsprüfung (SP) nicht nachgewiesen werden kann, zusätzlich eine SP durchgeführt werden. Der Umfang der HU mindert sich dabei um die Prüfpunkte der zusätzlich durchgeführten SP. In diesem Fall ist vom aaSoP oder PI zusätzlich das Prüfprotokoll über die SP zu erstellen. Die Vorschriften der Nummer 3.2.2 der Anlage VIII gelten entsprechend.

3

Beurteilung der bei Hauptuntersuchungen festgestellten Mängel und deren Weitergabe

3.1

Werden bei HU an Fahrzeugen Mängel nach Nummer 3.1.4 der Anlage VIII festgestellt, sind diese vom aaSoP oder PI zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil nach Maßgabe von Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt wurde. Die Beurteilung und die Zuordnung der Mängel müssen nach der hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie vorgenommen werden. Die Anwendung der Richtlinie einschließlich der ordnungsgemäßen Beurteilung der Fahrzeuge durch die aaSoP/PI haben die Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen sicherzustellen.

3.2

Die bei den HU festgestellten Mängel und/oder festgestellte Ausbauten von sicherheits- oder umweltrelevanten Fahrzeugeinrichtungen sowie Rückrüstungen oder Hochrüstungen der Fahrzeuge bezogen auf einen zum Zeitpunkt des erstmals in den Verkehr kommenden Vorschriftenstandes sind von den Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen der Zentralen Stelle nach Anlage VIIIe und einer hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie mindestens halbjährlich zu melden.

4

Untersuchungskriterien Das Fahrzeug ist hinsichtlich der Ausführung, des Zustandes, der Funktion und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme zu untersuchen.

4.1

Die Untersuchung der Ausführung hat visuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf

4.1.1

eine vorgegebene Gestaltung,

4.1.2

eine vorgegebene Anbringung/Anzahl,

4.1.3

eine vorgegebene Schaltung (Verbauprüfung),

4.1.4

eine erforderliche Kennzeichnung (Identifizierung)

zu erfolgen.

4.2

Die Untersuchung des Zustandes hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf

4.2.1

Beschädigung, Korrosion und Alterung,

4.2.2

übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel,

4.2.3

sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage und Verlegung,

4.2.4

Freigängigkeit und Leichtgängigkeit

zu erfolgen.

4.3

Die Untersuchung der Funktion hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – zu erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob nach der Betätigung von Pedalen, Hebeln, Schaltern oder sonstigen Bedienungseinrichtungen, die einen Vorgang auslösen, dieser Vorgang zeitlich und funktionell richtig abläuft.

4.4

Die Untersuchung der Wirkung ist eine messtechnische Untersuchung – die auch Rechenvorgänge impliziert – eines Bauteils oder Systems auf Einhalten oder Erreichen von vorgegebenen Grenzwerten; sie kann auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle erfolgen.

5

Anforderungen an die Durchführung der Untersuchung Die Durchführung der Untersuchung hat zerstörungsfrei und ohne Ausbau von Fahrzeugeinrichtungen und -teilen zu erfolgen. Bei Untersuchungen über die elektronische Fahrzeugschnittstelle ist sicherzustellen, dass

und

werden können.

5.1

keine der im elektronischen Ergebnisspeicher abgelegten Einträge geändert oder gelöscht,

5.2

keine neuen Einträge im elektronischen Ergebnisspeicher vorgenommen,

5.3

die implementierten Diagnosefunktionen nicht beeinträchtigt

5.4

keine sonstigen negativen Beeinträchtigungen der Fahrzeuge oder Fahrzeugeinrichtungen durch die Untersuchung vorgenommen

6

Untersuchung

Untersuchungspunkt

(Bauteil, System)

Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen

Ergänzungsuntersuchungen

(Beispiele)

6.1

Bremsanlage

Gesamtanlage

Einhaltung von Vorgaben

Betriebsbremswirkung

Feststellbremswirkung

Gleichmäßigkeit

Funktion der Dauerbrems-

anlage

Auffälligkeiten

Abstufbarkeit/Zeitverhalten

Auffälligkeiten

Löseverhalten

Hilfsbremswirkung

Funktion des automatischen Blockierverhinderers

Dichtheit

Einrichtungen zur

Energiebeschaffung

Füllzeit

Auffälligkeiten

Untersuchungspunkt

(Bauteil, System)

Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen

Ergänzungsuntersuchungen

(Beispiele)

Einrichtungen zur

Energiebevorratung

Zustand

Auffälligkeiten

Funktion der Entwässerungseinrichtung

Zustand

Ausführung

Betätigungs- und Übertragungseinrichtungen

Zustand

Auffälligkeiten

Zustand

Auflaufeinrichtung

Zustand

Auffälligkeiten

Funktion

Zustand

Ausführung

Steuer- und Regeleinrichtungen

(Ventile)

Zustand

Auffälligkeiten

bei Druckluftbremsanlagen:

Einstellung und Funktion des automatisch lastabhängigen Bremskraftreglers

Funktion der Abreißsicherung

Funktion der selbsttätigen Bremsung

Funktion des Löseventils am Anhänger

Funktion der Drucksicherung (bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen)

Zustand

Ausführung

Funktion des Bremskraftverstärkers

Funktion der Drucksicherung

Radbremse/Zuspanneinrichtung

Zustand

Auffälligkeiten

Funktion

Zustand

Funktion der Nachstelleinrichtung

Einstellung

Ausführung

Prüfeinrichtungen und Prüfanschlüsse

Zustand

Auffälligkeiten

Zustand

Kontroll- und Warneinrichtungen

Funktion

6.2

Lenkanlage

Gesamtanlage

Einhaltung von Vorgaben

Betätigungseinrichtungen

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zulässigkeit

Funktion der Lenkanlage

Zustand

Lenkkräfte

Auffälligkeit, Zulässigkeit

Übertragungseinrichtungen

Zustand

Auffälligkeiten

Zustand

Einstellung

Lenkhilfe

Funktion

Zustand

Dichtheit

Lenkungsdämpfer

Zustand

6.3

Sichtverhältnisse

Gesamtsystem

Einhaltung von Vorgaben

Scheiben

Zustand

Auffälligkeiten

Beeinträchtigung des Sichtfeldes

Zustand

Ausführung

Zulässigkeit

Untersuchungspunkt

(Bauteil, System)

Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen

Ergänzungsuntersuchungen

(Beispiele)

Rückspiegel

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung, Anzahl

Zulässigkeit

Zustand

Beeinträchtigung der Sicht

Scheibenwischer

Zustand

Auffälligkeiten

Funktion

Zustand

Scheibenwaschanlage

Funktion

6.4

Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage

Gesamtsystem

Einhaltung von Vorgaben

6.4.1

Aktive lichttechnische Einrichtungen

Scheinwerfer und Leuchten

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zulässigkeit

Anzahl

Zulässigkeit

Funktion

Einstellung der Scheinwerfer

Zustand

Prüfzeichen

Blinkfrequenz von Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage

Anbaumaße und Sichtwinkel

Zulässigkeit

6.4.2

Passive lichttechnische Einrichtungen

Rückstrahler und retroreflektierende Einrichtungen

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zulässigkeit

Anzahl

Zulässigkeit

Zustand

Prüfzeichen

Anbaumaße und Sichtwinkel

Zulässigkeit

6.4.3

Andere Teile der elektrischen Anlage

elektrische Leitungen

Zustand

Auffälligkeiten

Zustand

Verlegung, Absicherung

Batterien

Zustand

Auffälligkeiten

Zustand

elektrische Verbindungs-

einrichtungen

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zulässigkeit

Anzahl

Zulässigkeit

Zustand

Funktion (Kontaktbelegung)

Kontroll- und Warneinrichtungen

Funktion

andere Teile

Zustand

Auffälligkeiten

Zustand

6.5

Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen

Gesamtsystem

Einhaltung von Vorgaben

Achsen

Zustand

Auffälligkeiten

Zustand

Art und Qualität der Reparaturausführung

Untersuchungspunkt

(Bauteil, System)

Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen

Ergänzungsuntersuchungen

(Beispiele)

Aufhängung

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zulässigkeit (Kraftrad)

Zustand

Federn, Stabilisator

Zustand

Auffälligkeiten

Zustand

Ausführung

Zulässigkeit

pneumatische und hydro-

pneumatische Federung

Zustand

Auffälligkeiten

Zustand

Funktion und Einstellung der Ventile

Schwingungsdämpfer/

Achsdämpfung

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zulässigkeit

Zustand

Räder

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zulässigkeit

Zustand

Reifen

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zulässigkeit

Zustand

6.6

Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile

Gesamtsystem

Einhaltung von Vorgaben

Rahmen/tragende Teile

Zustand

Auffälligkeiten

Zustand

Aufbau

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zulässigkeit/Befestigung

Zustand

Unterfahrschutz/seitliche

Schutzvorrichtung

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zulässigkeit

Zustand

mechanische Verbindungs-

einrichtungen

Zustand

Auffälligkeiten

Zustand

Ausführung

Zulässigkeit

Funktion

Stützeinrichtungen

Zustand

Auffälligkeiten

Zustand

Funktion

Reserveradhalterung

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zulässigkeit

Zustand

Funktion

Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle)

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zustand

Prüf- bzw. Austauschfristen

Funktion

Kraftradverkleidung

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zulässigkeit

Zustand

Untersuchungspunkt

(Bauteil, System)

Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen

Ergänzungsuntersuchungen

(Beispiele)

andere Teile

Zustand

Auffälligkeiten

Zustand

Ausführung

Zulässigkeit

Antrieb

Zustand

Auffälligkeiten

Zustand

6.7

Sonstige Ausstattungen

6.7.1

Ausstattungen für aktive und passive Sicherheit

Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme

Einhaltung von Vorgaben

Zustand

Auffälligkeiten

Anzahl, Anbringung

Zulässigkeit

Ausführung

Zulässigkeit

Funktion

Airbag

Einhaltung von Vorgaben

Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Austauschfrist

Überrollschutz

Einhaltung von Vorgaben

fahrdynamische Systeme mit Eingriff in die Brems-/Lenkanlage

Einhaltung von Vorgaben

sonstige Ausstattungen

Einhaltung von Vorgaben

6.7.2

Weitere Ausstattungen

Sicherung gegen unbefugte

Benutzung/Diebstahlsicherung/Alarmanlage

Ausführung

Zulässigkeit

Funktion

Zustand

Unterlegkeile

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung, Anzahl,

Anbringung

Zulässigkeit

Zustand

Einrichtungen für Schallzeichen

Ausführung

Zulässigkeit

Funktion

Zustand

Warndreieck/Warnleuchte/Warnweste, Verbandskasten

Ausführung

Zulässigkeit

Zustand

Geschwindigkeitsmessgerät

Ausführung

Zulässigkeit

Funktion

Genauigkeit

Fahrtschreiber/Kontrollgerät

Vorhandensein von Einbauschild und Verplombung

Einhaltung der Prüffrist

Zustand

Funktion

Geschwindigkeitsbegrenzer

Einhaltung von Vorgaben

Ausführung, Einbau

Zulässigkeit

Vorhandensein von

Prüfbescheinigung bzw.

Verplombung

Funktion, falls durchführbar

Zustand

Manipulationssicherheit

Funktion

Untersuchungspunkt

(Bauteil, System)

Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen

Ergänzungsuntersuchungen

(Beispiele)

Geschwindigkeitsschild(er)

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung, Anzahl,

Anbringung

Zulässigkeit

Zustand

weitere sicherheits-

relevante Ausstattungen

Einhaltung von Vorgaben

6.8

Umweltbelastung

6.8.1

Geräusche

6.8.1.1

Fahrzeuge allgemein

Schalldämpferanlage

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zulässigkeit

Geräuschentwicklung

Auffälligkeiten

Zustand

Messung Standgeräusch

Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung

Geräuschentwicklung

Auffälligkeiten

Zustand

Messung Fahrgeräusch

6.8.1.2

Krafträder

Schalldämpferanlage

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zulässigkeit, Kennzeichnung der Auspuffanlage

Geräuschentwicklung

Auffälligkeiten

Zustand

Messung Standgeräusch

bei nicht nachgewiesener

Zulässigkeit

Messung Standgeräusch

Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung

Geräuschentwicklung

Auffälligkeiten

Zustand

Messung Fahrgeräusch

6.8.2

Abgase

6.8.2.1

Kraftfahrzeuge ohne On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b)

schadstoffrelevante Bauteile/

Abgasanlage

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zulässigkeit

Abgasreinigungssystem

Abgasverhalten

Zulässigkeit

6.8.2.2

Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe a)

schadstoffrelevante Bauteile/

Abgasanlage

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zulässigkeit

Untersuchungspunkt

(Bauteil, System)

Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen

Ergänzungsuntersuchungen

(Beispiele)

Motormanagement-/

Abgasreinigungssysteme

Abgasverhalten

Zulässigkeit

OBD-Daten (Modus 01)

Zulässigkeit

OBD-Fehlercodes (Modus 03)

Zulässigkeit

6.8.3

Elektromagnetische Verträglichkeit

Zündanlage/andere elektrische und elektronische Einrichtungen

Zustand

Auffälligkeiten

6.8.4

Verlust von Flüssigkeiten

Motor/Antrieb/Lenkanlage/Tank/Kraftstoffleitungen/Bremsanlage/Klimaanlage/Batterie

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zulässigkeit

Zustand

Dichtheit

6.8.5

Gasanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen

gesamte Gasanlage

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zulässigkeit

Dichtheit

Zustand

Kennzeichnungen der Bauteile

6.8.6

Wasserstoffanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen

gesamte Wasserstoffanlage

Einhaltung von Vorgaben

6.8.7

Elektrischer Antrieb von Kraftfahrzeugen

gesamter elektrischer

Antrieb

Einhaltung von Vorgaben

6.8.8

Hybridantrieb von Kraftfahrzeugen

gesamter Antrieb

Einhaltung von Vorgaben

6.9

Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind

einzelne Systeme

Einhaltung von Vorgaben

6.9.1

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen

Gesamtsystem

Einhaltung von Vorgaben

Ein-, Aus- und Notausstiege

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung, Anzahl

Zulässigkeit

Funktion der Reversiereinrichtung

Zustand

Funktion

Hebeeinrichtungen/Hublifte,

fremdkraftbetätigte Rampen

Zustand

Auffälligkeiten

Funktion

Zustand

Funktion

Untersuchungspunkt

(Bauteil, System)

Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen

Ergänzungsuntersuchungen

(Beispiele)

Bodenbelag und Trittstufen

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zustand

Platz für Fahrer und Begleit-

personal

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zustand

Sitz-/Steh-/Liegeplätze, Durchgänge

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung, Anzahl

Zulässigkeit

Zustand

Übereinstimmung mit

Angaben auf Schild

Festhalteeinrichtungen,

Rückhalteeinrichtungen

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung, Anzahl,

Anbringung

Zulässigkeit

Funktion

Ausführung

Zulässigkeit

Fahrgastverständigungssystem

Funktion

Zustand

Innenbeleuchtung

Funktion

Zustand

Ziel-/Streckenschild,

Liniennummer

Ausführung

Funktion der Beleuchtungs-

einrichtung

Zustand

Unternehmeranschrift

Ausführung

Feuerlöscher

Einhaltung der Prüffrist

Zustand

Brand-/Rauchmelder

Funktion

Zustand

Verbandkästen einschließlich Inhalt und Unterbringung

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Zustand

6.9.2

Taxi

Gesamtsystem

Einhaltung von Vorgaben

Taxischild/Beleuchtungseinrichtung

Ausführung

Zustand

Funktion

Fahrzeugfarbe

Ausführung

Zulässigkeit

Unternehmeranschrift

Ausführung

Fahrpreisanzeiger

Ausführung

Verplombung

Zustand

Alarmeinrichtung

Ausführung

Zulässigkeit

Funktion

Zustand

6.9.3

Krankenkraftwagen

Kennzeichnung

Ausführung, Anbringung

Zulässigkeit

Zustand

Inneneinrichtung

Ausführung

Zustand

Untersuchungspunkt

(Bauteil, System)

Untersuchungskriterium

Pflichtuntersuchungen

Ergänzungsuntersuchungen

(Beispiele)

6.10

Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs

Fahrzeug-Identifizierungsnummer

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung – Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten

Zustand

Fabrikschild

Ausführung, Anbringung

Zulässigkeit

Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten

Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG

Zustand

Auffälligkeiten

Ausführung

Auffälligkeiten

Übereinstimmung mit den

tatsächlichen Maßen

amtliches Kennzeichen

(vorne und hinten)

Zustand

Ausführung

Fahrzeugdokumente

Übereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen

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