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§ 6 PrKG – Verträge mit Gebietsfremden

Zulässig sind Preisklauseln in Verträgen von gebietsansässigen Unternehmern (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches) mit Gebietsfremden.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

PrKG – Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden – DE

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