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§ 8 OASG

Übergangsvorschrift und Inkrafttreten

(1)

Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Forderungen, die vor seinem Inkrafttreten entstanden sind.

(2)

Dieses Gesetz tritt zwei Monate nach seiner Verkündung in Kraft.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

OASG

Opferanspruchssicherungsgesetz

DE Bund
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