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§ 25 HOAI – Leistungsbild Landschaftsrahmenplan

(1)Die Grundleistungen bei Landschaftsrahmenplänen sind in vier Leistungsphasen unterteilt und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 30 bewertet:
1.
für die Leistungsphase 1 (Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs) mit 3 Prozent,
2.
für die Leistungsphase 2 (Ermitteln der Planungsgrundlagen) mit 37 Prozent,
3.
für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) mit 50 Prozent,
4.
für die Leistungsphase 4 (Abgestimmte Fassung) mit 10 Prozent.
(2)1Anlage 6 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase. 2Anlage 9 enthält Beispiele für Besondere Leistungen.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

HOAI – Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen – DE

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