1. 3

§ 3 BUrlG – Dauer des Urlaubs

(1)Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2)Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BUrlG – Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer – DE

Wir benutzen Cookies.
Neben unseren essenziellen Cookies benutzen wir auch Tracking-Cookies, um Statistiken zu erheben. Ein Klick auf „Alle Cookies erlauben“ erlaubt uns diese Datenverarbeitung sowie die Weitergabe an Drittanbieter gemäß unserer Datenschutzerklärung. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt „Cookies“ ändern.