2a

§ 2a AbschlagsV

Übergangsregelung

Die Verordnung ist in ihrer vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nur auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die seit diesem Tag entstanden sind.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

AbschlagsV

Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen

DE Bund
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