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§ 10 AAG – Anwendung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften

Die für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

AAG – Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung – DE

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