16

Art. 16 AGBGB

Dingliche Sicherung

1

Der Berechtigte kann die Bestellung einer seinen Rechten aus dem Vertrag entsprechenden persönlichen Dienstbarkeit oder Reallast an dem Grundstück verlangen.

2

Die Rechte sind mit dem Rang unmittelbar hinter den zur Zeit der Überlassung des Grundstücks bestehenden Belastungen zu bestellen.

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AGBGB

Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

BY Bayern
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