5

§ 5 LVwVG

Vollstreckungsauftrag

1

Der mit der Vollstreckung beauftragte Bedienstete (Vollstreckungsbeamter) wird dem Pflichtigen und Dritten gegenüber durch schriftlichen Auftrag der Vollstreckungsbehörde zur Vollstreckung ermächtigt.

2

Der Vollstreckungsauftrag ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LVwVG

Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz

BW Baden-Württemberg
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