Die schriftliche Prüfung findet in der Regel gegen Ende der Ausbildung in der letzten Pflichtstation statt.
Sie kann auch elektronisch durchgeführt werden.
In der schriftlichen Prüfung sind acht praktische Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von jeweils fünf Stunden zu bearbeiten. § 13 Absatz 4 bis 7 gilt entsprechend.
Es sind zu fertigen:
vier Aufgaben aus dem Zivilrecht,
zwei Aufgaben aus dem Strafrecht,
zwei Aufgaben aus dem Öffentlichen Recht.
Die Aufgaben haben in angemessenem Umfang Rechtsgestaltung und Rechtsberatung zum Gegenstand.