Die Zulassung zur Staatsprüfung ist innerhalb der vom Landesjustizprüfungsamt gesetzten Frist durch Einreichung des eigenhändig unterschriebenen Antragsformulars bei dem Landesjustizprüfungsamt zu beantragen.
Zudem sind die Anmeldedaten dem Landesjustizprüfungsamt elektronisch über die Online-Anmeldung zu übermitteln.
In dem Antrag ist zu versichern, dass bisher bei keinem Prüfungsamt um die Zulassung zu einer juristischen Staatsprüfung nachgesucht wurde, oder zu erklären, wann und wo dies geschehen ist.
Dem Antrag sind beizufügen:
die Datenkontrollblätter der Universitäten zum Nachweis der in § 9 Absatz 1 Nummer 1 genannten Voraussetzungen;
der Nachweis über die Teilnahme an der praktischen Studienzeit;
ein eigenhändig geschriebener und unterschriebener, nicht tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild neuen Datums in Passbildgröße;
der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung nach § 58 Absatz 2 LHG, die zu einem rechtswissenschaftlichen Studium an einer Universität berechtigt;
Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an den in § 9 Absatz 2 genannten Übungen und sonstigen Lehrveranstaltungen sowie die nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 erforderlichen Nachweise;
soweit aufgrund des Landesgebührengesetzes und der Verordnung des Justizministeriums über Gebühren und Auslagen für die Juristischen Staatsprüfungen eine Prüfungsgebühr als Vorschuss zu entrichten ist: ein Nachweis über die Entrichtung der Gebühr.
Zeugnisse und Bescheinigungen sind im Original vorzulegen.